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Kirchturmblick: Das heißt, Sie sind dann der Vormund?
Bettina Wege-Lemp: Die Aufgabe des Vormundes gibt es nicht mehr. Das alte Vormundschaftsrecht wurde 1992 durch das neue Betreuungsrecht abgelöst.
Kirchturmblick: Was war denn so schlecht an dem alten Gesetz?
Bettina Wege-Lemp: Durch die Bestellung eines Vormundes war der Betroffene entmündigt. Er durfte nichts mehr ohne die Zustimmung des Vormundes tun. Das neue Betreuungsrecht gibt dem Betreuer keinerlei Zwangs- und Eingriffsrechte gegenüber der betreuten Person mehr; 'Hilfe statt Bevormundung' ist der Grundsatz des neuen Gesetzes. Für bestimmte Dinge braucht der Betreuer die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes.
Kirchturmblick: Und Sie informieren Interessierte über das Betreuungsrecht.
Bettina Wege-Lemp: Ja. Wir beraten Betroffene, die die gesetzliche Betreuung für Familienangehörige übernommen haben, wir begleiten ehrenamtliche Betreuer und wir informieren über Vorsorgemöglichkeiten.
Kirchturmblick: Vorsorgemöglichkeiten?
Bettina Wege-Lemp: Ja. Das Betreuungsrecht hilft auch, selbst Vorsorge für Alter und Gebrechlichkeit zu treffen. Es ist wichtig, in guten Tagen zu planen, wer mich in Zeiten vertreten soll, wenn ich es nicht mehr selber kann.
Kirchturmblick: Wenn es mir nicht gut geht, können doch mein Ehepartner oder meine Kinder für mich tätig werden, z.B. in Bankgeschäften, Rentenangelegenheiten oder bei Entscheidungen über meine Gesundheit.
Bettina Wege-Lemp: Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Denn kein Mensch ist automatisch der Vertreter eines anderen Menschen, dazu bedarf es immer einer Vollmacht /Bevollmächtigung.
Kirchturmblick: Eine Vorsorgemaßnahme wäre also, schon heute zu überlegen, wer mich in 'schlechten Zeiten' vertreten soll und diese Person dann zu bevollmächtigen.
Bettina Wege-Lemp: Genau. Wenn man jemanden kennt, dem man vollends vertraut, bietet sich die Altersvorsorge-Vollmacht an. Sie muß schriftlich abgefaßt sein. Eine notarielle Beglaubigung ist empfehlenswert. Damit hat die bevollmächtigte Person dann weitgehende Entscheidungsrechte (Bankgeschäfte, Verkauf von Grundstücken, Abschluß von Verträgen usw.) für mich.
Kirchturmblick: Und wenn ich niemanden habe, dem ich so vertrauen kann?
Bettina Wege-Lemp: Dann verfaßt man eine 'Betreuungsverfügung'. Darin kann ich eine Person benennen, die für mich tätig werden soll. Diese wird dann vom Vormundschaftsgericht bevollmächtigt und untersteht der Kontrolle des Gerichtes.
Kirchturmblick: Was geschieht, wenn ich keine Vorsorgemaßnahme getroffen habe und ich selbst nicht mehr für mich sorgen kann?
Bettina Wege-Lemp: Dann kann eine Betreuerbestellung durch das Vormundschaftsgericht nötig werden. Das Gericht hält Ausschau nach geeigneten Personen im direkten Umfeld (Ehepartner, Kinder, Verwandte). Wenn sich dort niemand findet, wird ein Berufsbetreuer eingesetzt.
Kirchturmblick: Eine Vorsorgemaßnahme zu treffen heißt also, dass ich in guten Tagen bestimmen kann, was mit mir später einmal geschehen soll.
Bettina Wege-Lemp: Ja. Sowohl in der Vorsorge-Vollmacht als auch in der Betreuungsverfügung kann ich festlegen, wie mein Bevollmächtigter oder Betreuer handeln soll, wenn ich mich selbst nicht mehr dazu äußern kann. Dies gilt auch für meine Behandlung im Fall einer schweren Krankheit.
Kirchturmblick: Vorsorge - ein wichtiges Thema also.
Bettina Wege-Lemp: Unbedingt. Aus diesem Grund bieten wir Vorträge darüber für interessierte Gruppen (Kirchenvorstände, Gemeindegruppen, Landfrauen u.ä.) an. Man kann auch eine gute Informationsbroschüre bei uns erhalten (4,50 DM). Unser Büro befindet sich in der Beratungsstelle des Diakonischen Werkes Grünberg, Gießener Str. 12. Tel.: 06401 - 6153.
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